Teile der Hartz-IV-Reform verfassungswidrig
Dezember 20th, 2007 von
Teile der
Reform nicht
rechtens
Die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze verstößt teilweise gegen das Grundgesetz.
Die Betreuung der bundesweit rund 5,2 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Die existierenden Jobcenter verstoßen gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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